Reszission — Reszissiōn (lat.) Aufhebung, Umstoßung (eines Testaments etc.); Reszissionsklage, die Klage auf Aufhebung eines Rechtsgeschäfts, die darauf gegründet wird, daß der Kläger durch das Rechtsgeschäft eine Verletzung erlitten habe, z. B. wegen Arglist … Kleines Konversations-Lexikon
Reszission — Res|zis|si|on die; , en <aus lat. rescissio »Aufhebung«> (veraltet) Ungültigkeitserklärung, gerichtliche Verwerfung (z. B. eines Testaments) … Das große Fremdwörterbuch
Reszindieren — (lat.), zerreißen, wieder aufheben, für nichtig erklären; Reszission, Wiederaufhebung, Nichtigkeitserklärung; Reszissibilität, die Möglichkeit der Umstoßung eines Rechtsgeschäfts, z. B. eines Testaments … Meyers Großes Konversations-Lexikon
reszissibel — res|zis|si|bel <zu ↑Reszission u. ↑...ibel> (veraltet) anfechtbar (Rechtsw.) … Das große Fremdwörterbuch